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Stiftung Johannes-Waisenhaus zu Helmstedt

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Johannes-Waisenhaus zu Helmstedt
Rechtsform: Stiftung privaten Rechts
Zweck: Betreuung und Unterstützung von bedürftigen Voll- und Halbwaisen und, soweit ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, von bedürftigen Kindern aus dem Gebiet der Stadt und des Landkreises Helmstedt, ohne Rücksicht auf das Glaubensbekenntnis
Vorsitz: Klaus Junglas (Vorsitzender), Udo Dieckmann (Stellvertretender Vorsitzender)
Geschäftsführung: Stadt Helmstedt
Bestehen: seit 1883
Sitz: Helmstedt

kein Stifter angegeben

Die Stiftung Johannes-Waisenhaus zu Helmstedt ist eine privatrechtliche Stiftung in der Kreisstadt Helmstedt.

Weblinks