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Helmstedt-Wiki:Anonymität

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Über Helmstedt-Wiki > Anonymität

Viele der hier angemeldeten Benutzer sind unter einem Pseudonym unterwegs, da sie ihre wahre Identität nicht preisgeben möchten. Dennoch kann es vorkommen, dass der Klarname eines Benutzers bekannt/genannt wird.

Recht auf Anonymität

Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht beinhaltet unter anderem ein Recht auf Anonymität. Dieses Recht ist disponibel, d. h. jeder kann (sofern er alt genug/einsichtsfähig ist) selbst darüber entscheiden, ob er seinen Klarnamen nennen möchte oder nicht.

Der Benutzer gibt seinen Namen selbst preis

Soweit ein Benutzer seinen Namen im Helmstedt-Wiki preisgibt, ist es unbedenklich, diesen auch zu nennen. Selbst in diesem Fall hat der Benutzer ein Recht auf seine Privatsphäre: Was jemand nicht selbst im Helmstedt-Wiki bekannt gibt, hat im Helmstedt-Wiki nichts zu suchen.

Der Benutzer möchte trotz Bekanntwerden des Namens anonym bleiben

Es gibt aber auch Grenzfälle, in denen der Name zwar genannt/bekannt wird, es jedoch trotzdem ersichtlich der Wunsch des Benutzers ist, nicht mit seinem Klarnamen angesprochen zu werden. In diesen Fällen sollte der Klarname nicht verwendet werden; theoretisch besteht sogar ein Schadensersatzanspruch des Verletzten gegenüber dem Verletzer, falls der Verletzer schuldhaft (also vorsätzlich oder auch fahrlässig) handelt und deliktsfähig ist, er also entweder das 18. Lebensjahr vollendet hat oder älter als sieben Jahre und einsichtsfähig ist.[1] Dem Anliegen eines Benutzers, der anonym bleiben möchte, sollte jedoch bereits aus Gründen der Höflichkeit nachgekommen werden; dies ist als Grundsatz der Wikiquette zu verstehen.

Der Benutzer entscheidet sich nachträglich um

Dies gilt auch für nachträgliche Umentscheidung, wenn ein Benutzer sich also dazu entschließt, in Zukunft nicht mehr mit Klarnamen genannt werden zu wollen. Allerdings liegt es auf der Hand, dass es je nach dem zu diesem Zeitpunkt bestehenden Bekanntheits-/Verbreitungsgrad des Klarnamens unmöglich ist, dies auch tatsächlich durchzusetzen. Im Zweifel sollte der Wunsch des Benutzers respektiert werden.

Oft kommt es auch vor, dass neue Benutzer ihren Namen kurzzeitig auf ihrer Benutzerseite stehen haben, ihn dann aber doch wieder entfernen. Sie sollten sich dabei darüber im Klaren sein, dass der Name zwar nicht mehr auf der Benutzerseite selbst, aber weiterhin in der oder den alten Versionen der Benutzerseite steht. Falls jemand den Klarnamen eines Benutzers herausfinden möchte, wäre die Benutzerseite wohl der erste Ort, an dem man danach suchen würde. Hier hilft es, sich an den Administrator zu wenden und um eine diskrete Versionslöschung zu bitten. Die auf diese Weise gelöschten Versionen sind für normale Benutzer nicht einsehbar, befinden sich aber unlöschbar in der Datenbank des Helmstedt-Wiki und können jederzeit vom Administrator wiederhergestellt werden. Schließlich ist auch zu bedenken, dass Suchmaschinen unter Umständen Kopien der Benutzerseiten zwischenspeichern und diese Kopien alter Versionen auch nach Löschen des Namens (bis zu ihrer nächsten Aktualisierung) abrufbar sind. Einen (zumindest von allen größeren Suchmaschinen respektierten) Schutz vor dem generellen Scannen des Benutzernamenraums bildet die Angabe „__NOINDEX__“ am jeweiligen Anfang solcher Seiten. Mit dieser Markierung werden die robots angewiesen, die Seiteninhalte zu ignorieren.

Speziell zur Problematik der Änderung des Benutzernamens siehe Hilfe:Benutzernamen ändern.

Der Benutzer tritt von Anfang an unter Pseudonym auf

In den Fällen, in denen ein Benutzer von Anfang an unter Pseudonym unterwegs ist und seinen Klarnamen im Helmstedt-Wiki auch nicht genannt hat, ist es natürlich erst recht tabu, den Benutzer zu „outen“.

Fälle, in denen sich die Benutzeridentität erschließen lässt

Rechtlich problematisch sind die Fälle, in denen ein Benutzer innerhalb oder außerhalb des Helmstedt-Wikis selbst quantitativ oder qualitativ hinreichende Hinweise gibt, die es ermöglichen, sich seine Identität zu erschließen. Falls die Verbindung von Klarname und Pseudonym unmittelbar erfolgt, könnte dies bereits als Namensbekanntgabe interpretiert werden. Eine Nennung des Namens würde dann keine Rechtsverletzung darstellen. Falls die Verbindung nur mittelbar erfolgt, läge zwar eine Rechtsverletzung vor, den Verletzten könnte aber ein Mitverschulden treffen.

Letztlich ist die rechtliche Einordnung jedoch nachrangig. Auch in solchen Fällen ist die Wikiquette zu beachten und auf die Nennung des Klarnamens zu verzichten.

Empfohlene Vorgehensweise bei der notwendigen Bereinigung von Helmstedt-Wiki-Seiten

Es ist nicht empfehlenswert, die Entfernung auf Helmstedt-Wiki-Seiten wie Helmstedt-Wiki:Vandalismusmeldung oder Helmstedt-Wiki-Seiten:Administratoren/Notizen anzufordern.

  • Wenn in einem Diskussionsbeitrag oder in einem Zusammenfassungskommentar dein Benutzername so mit personenbezogenen Daten verknüpft wird, dass deine Anonymität nicht mehr gewahrt ist, sprich bitte den Administrator an.
  • Sollten deiner Meinung nach Informationen aus einem Helmstedt-Wiki-Artikel über dich oder deinen Mandanten entfernt oder korrigiert werden, kannst du dich an den Administrator wenden.

Konsequenzen bei Verstößen

Benutzer, die gegen den mutmaßlichen oder bekannten Willen eines anderen Benutzers dessen Klarnamen offenbaren, müssen damit rechnen, gesperrt zu werden, unter Umständen zeitlich unbegrenzt.

Sollte dies einen Benutzer nicht davon abhalten, auch weiterhin den Namen des betroffenen Benutzers preiszugeben, so ist ein rechtliches Vorgehen in Gestalt einer Unterlassungs- oder Schadenersatzklage in Betracht zu ziehen, was jedoch in der Hand des Verletzten liegt.

Erheblich leichter ist ein solches Vorgehen, wenn neben der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts beispielsweise auch Ehrverletzungsdelikte (in Deutschland: §§ 185 ff. StGB) begangen wurden: In diesen Fällen kann direkt ein Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden, die das Verfahren dann sofort nach § 153 StPO einstellen kann oder wenigstens die Identität des Beschuldigten ermittelt, bevor sie den Anzeigenden auf den Privatklageweg (§§ 374 ff. StPO) verweist.

Fazit

Das „Outing“ eines Benutzers gegen dessen Willen kostet auf beiden Seiten Zeit und Nerven, gegebenenfalls auch Geld – verlieren werden letztendlich beide. Wer sich vorher über die Konsequenzen im Klaren ist, lässt es am besten erst gar nicht so weit kommen.

Einzelnachweise