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<div style="float:left; padding-top:0.5em; padding-right:0.5em;">[[Datei:Helmstedt Amtsgericht.jpg|138px|link=Gerechtigkeitssäule|border|Gerechtigkeitssäule (2009)]]</div>
<div style="float:left; padding-top:0.5em; padding-right:0.5em;">[[Datei:Kraftwerk-Buschhaus-28-06-2011-IMG-1033.jpg|138px|link=Kraftwerk Buschhaus|border|Kraftwerk Buschhaus (2011)]]</div>
Die '''[[Gerechtigkeitssäule]]''' ist ein Rechtsmal welches vor dem Amtsgericht in Helmstedt steht. Die Säule ist eine Arbeit des Bildhauers Siegfried Neuenhausen und wurde 1985 im Auftrag des Staatshochbauamtes I in Braunschweig und der Landesjustizverwaltung errichtet. Der 5,50 m hohe Obelisk ist aus hochgebranntem dunkelbraunen, roten und weißgelben Ton aufgebaut und in sechs Reliefringe gegliedert.
Das '''[[Kraftwerk Buschhaus]]''' ist ein deutsches Braunkohlekraftwerk im Helmstedter Revier, etwa acht Kilometer von Helmstedt entfernt nahe der Ortschaft Esbeck. Es hat eine Bruttoleistung von 392 (netto 350) Megawatt und wird von der E.ON Kraftwerke GmbH betrieben. 2002 wurde das Kraftwerk modernisiert. Es produziert jährlich 2,2 Millionen Tonnen CO2; dies entspricht 1200 g CO2 pro erzeugter kWh.


Die Bildelemente des als Mahn- und Lernort gestalteten Kunstwerks gehen in Szenen und Allegorien auf Prinzipien von Recht und Gerechtigkeit ein. Dazu gehört das Thema „Justiz im Nationalsozialismus“, dem der Obelisk bewusst breiten Raum widmet, ebenso wie die Darstellung traditioneller und aktueller Aufgaben der Justiz. Die oberen Reliefringe illustrieren das Rechtssystem der Bundesrepublik in der Art eines Bilderbogens mit Hinweisen auf die Trennung der Gewalten im demokratischen Rechtsstaat, auf die Unabhängigkeit der Richter und mit der Darstellung von Einzelszenen im Gerichtssaal.
Das Kraftwerk wurde Ende der 1970er-Jahre geplant, als die alte Bundesrepublik Deutschland eigentlich keine zusätzlichen Kraftwerke mehr brauchte. Der neue Kraftwerksbau schuf aber zusätzliche Arbeitsplätze im Kohlebergbau und in der Verstromung.
   
   
Die Familiengerichtsbarkeit wird mit den zum Schutz erhobenen Händen des Richters ins Bild gesetzt. Der abgeschnittene Zopf verweist auf die Aufgabe der Justiz, das Recht nicht erstarren zu lassen, sondern couragiert um seine Fortbildung bemüht zu sein. Der Wechselbezug des Rechts zum Leben der Gesellschaft wird mit dem Bild des Spiegels einsichtig gemacht, den der Richter dem Rechtssuchenden vorhält.
Das Kraftwerk sollte mit der schwefelhaltigen Salzkohle der Umgebung betrieben werden. Für die benötigte Menge wurde eigens ein neuer Tagebau, der Tagebau Schöningen, aufgefahren. Der damalige Betreiber Braunschweigische Kohlen-Bergwerke AG (BKB) stützte sich auf die CDU-Landesregierung von Niedersachsen und verweigerte den Einbau einer Rauchgasentschwefelungsanlage als nicht dem Stand der Technik entsprechend. Dort setzte sich die Einsicht zum Einbau der Rauchgasentschwefelungsanlage erst langsam durch. Nach Ansicht der Landesregierung wäre die Nachrüstung erst nach der Inbetriebnahme des Kraftwerks Buschhaus möglich gewesen. In dieser Zeit gab es mehrere Protestaktionen von Umweltschützern.
   
   
Die Position des Richters zwischen dem Räderwerk der Gesetzesmaschine und dem rechtssuchenden Menschen kennzeichnet dessen Aufgabe, in einer technisierten Welt dem einzelnen Menschen in seinen Bedrängnissen gerecht zu werden. Die Säule wird von einer Sonnenscheibe gekrönt, auf deren zur Straße, zum Bürger gekehrten Seite das Wort „Freiheit“, auf der zum Gericht gekehrten Seite das Wort „Recht“ steht.
Die neue Bundesregierung Kohl setzte sich aufgrund des starken politischen Drucks für eine zwei Jahre spätere Inbetriebnahme von Buschhaus ein, um dann mit einer Entschwefelungsanlage den Betrieb anzufahren. Damit stand sie gegen die Niedersächsische Landesregierung von Ernst Albrecht. In einer von der SPD einberufenen Sondersitzung des Bundestages am 31. Juli 1984, zu der die Abgeordneten aus dem Urlaub gerufen wurden, beschlossen die Politiker einen Kompromiss: Buschhaus durfte ans Netz gehen, ohne Rauchgasentschwefelungsanlage jedoch nicht die schwefelhaltige Salzkohle verfeuern, sondern schwefelarme Varianten aus anderen Bergwerken. Durch weitere juristische Auseinandersetzungen wurde die Inbetriebnahme noch bis zum März 1985 verschoben.
   
   
Recht und Freiheit bedingen sich; das eine ist nichts ohne das andere. „Zwischen ihnen steht – mit dem Symbol der Sonne dargestellt – die Wahrheit, die beide trägt und hält“. (Christian v. Heusinger). <small>[[Gerechtigkeitssäule|mehr]]</small>
In der Bundesrepublik Deutschland bedeutete dies erstmals eine Entscheidung unter starker Berücksichtigung des Umweltschutzgedankens.  
Das Kraftwerk verfügt über einen 307 Meter hohen Schornstein, der gemeinsam mit dem gleich hohen Schornstein des Heizkraftwerks Chemnitz-Nord der höchste in Deutschland ist. <small>[[Kraftwerk Buschhaus|mehr]]</small>
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[[Kategorie:Helmstedt-Wiki:Hauptseite/Artikel des Tages]]
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Version vom 28. Juni 2011, 19:51 Uhr

Kraftwerk Buschhaus (2011)

Das Kraftwerk Buschhaus ist ein deutsches Braunkohlekraftwerk im Helmstedter Revier, etwa acht Kilometer von Helmstedt entfernt nahe der Ortschaft Esbeck. Es hat eine Bruttoleistung von 392 (netto 350) Megawatt und wird von der E.ON Kraftwerke GmbH betrieben. 2002 wurde das Kraftwerk modernisiert. Es produziert jährlich 2,2 Millionen Tonnen CO2; dies entspricht 1200 g CO2 pro erzeugter kWh.

Das Kraftwerk wurde Ende der 1970er-Jahre geplant, als die alte Bundesrepublik Deutschland eigentlich keine zusätzlichen Kraftwerke mehr brauchte. Der neue Kraftwerksbau schuf aber zusätzliche Arbeitsplätze im Kohlebergbau und in der Verstromung.

Das Kraftwerk sollte mit der schwefelhaltigen Salzkohle der Umgebung betrieben werden. Für die benötigte Menge wurde eigens ein neuer Tagebau, der Tagebau Schöningen, aufgefahren. Der damalige Betreiber Braunschweigische Kohlen-Bergwerke AG (BKB) stützte sich auf die CDU-Landesregierung von Niedersachsen und verweigerte den Einbau einer Rauchgasentschwefelungsanlage als nicht dem Stand der Technik entsprechend. Dort setzte sich die Einsicht zum Einbau der Rauchgasentschwefelungsanlage erst langsam durch. Nach Ansicht der Landesregierung wäre die Nachrüstung erst nach der Inbetriebnahme des Kraftwerks Buschhaus möglich gewesen. In dieser Zeit gab es mehrere Protestaktionen von Umweltschützern.

Die neue Bundesregierung Kohl setzte sich aufgrund des starken politischen Drucks für eine zwei Jahre spätere Inbetriebnahme von Buschhaus ein, um dann mit einer Entschwefelungsanlage den Betrieb anzufahren. Damit stand sie gegen die Niedersächsische Landesregierung von Ernst Albrecht. In einer von der SPD einberufenen Sondersitzung des Bundestages am 31. Juli 1984, zu der die Abgeordneten aus dem Urlaub gerufen wurden, beschlossen die Politiker einen Kompromiss: Buschhaus durfte ans Netz gehen, ohne Rauchgasentschwefelungsanlage jedoch nicht die schwefelhaltige Salzkohle verfeuern, sondern schwefelarme Varianten aus anderen Bergwerken. Durch weitere juristische Auseinandersetzungen wurde die Inbetriebnahme noch bis zum März 1985 verschoben.

In der Bundesrepublik Deutschland bedeutete dies erstmals eine Entscheidung unter starker Berücksichtigung des Umweltschutzgedankens.

Das Kraftwerk verfügt über einen 307 Meter hohen Schornstein, der gemeinsam mit dem gleich hohen Schornstein des Heizkraftwerks Chemnitz-Nord der höchste in Deutschland ist. mehr