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Jugendfreizeit- und Bildungszentrum: Unterschied zwischen den Versionen

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== Anschrift ==
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Jugendfreizeit- und Bildungszentrum<br />
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[[Streplingerode]] 25-26<br />
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38350 Helmstedt<br />
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Tel. 05351 424986<br />
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Version vom 1. März 2023, 18:57 Uhr

Das Jugendfreizeit- und Bildungszentrum (kurz JFBZ) ist ein offener Treff für Kinder und Jugendliche in Helmstedt. Es liegt am Rande des Stadtkerns auf der Straße Streplingerode 25-26.

Seit 2000 besteht das feste Mitarbeiterteam aus einem staatlich anerkannten Erzieher, einer staatlich anerkannten Erzieherin und einem Hausmeister, der ebenso pädagogischer Mitarbeiter ist. Weiter zählen zwei Reinigungskräfte und ein Zivildienstleistender zum Mitarbeiterstamm. Darüber hinaus können Praktikanten sowie fachlich qualifizierte Kräfte zur Durchführung von Veranstaltungen und Angeboten beschäftigt werden. Während der Ferien oder bei besonderen Veranstaltungen wie Konzerte u. s. w. können besondere Öffnungszeiten festgesetzt werden. Die Nutzung des Hauses durch Externe kann auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten erfolgen. Dauerhafte Fremdnutzer des Hauses sind die AWO, die Hausaufgabenhilfe anbietet und der Jugendhilfeverein.

Geschichte

Das Jugendfreizeit- und Bildungszentrum wurde am 15. Januar 1974 offiziell seiner Bestimmung übergeben. Nach relativ häufigem Mitarbeiterwechsel in den Anfangsjahren findet seit 1981 mit einem festen Jugendpflegeteam eine kontinuierliche Arbeit im JFBZ statt.

Von April 1999 bis Juli 2001 wurde in einer Kleinauflage monatlich ein kostenloses Info-Magazins für Jugendliche mit dem Namen What's Up? herausgegeben. Die Idee stammt von Mirko Marhenke, der zu dieser Zeit regelmäßiger Besucher und DJ des Jugendfreizeit- und Bildungszentrums war und das Magazin im Auftrag des JFBZ ehrenamtlich erstellte. Ziel des Magazins war eine „etwas andere Art der Kontaktaufnahme“ zu den Jugendlichen. So mischten sich für Jugendliche relevante soziale und pädagogische Themen mit den seinerzeit akuellen Interessen der Jugendlichen aus den Bereichen des Allgemeinwissens, Unterhaltung und Sport.

Anschrift

Jugendfreizeit- und Bildungszentrum
Streplingerode 25–26
38350 Helmstedt
Tel. 05351 424986
Fax: 05351 536138

Öffnungszeiten

Das Jugendfreizeit- und Bildungszentrum ist Dienstag bis Freitag von 15:00 bis 21:00 Uhr geöffnet.

Konzept

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen der Jugendarbeit sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt. Danach sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an die Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören u.a. die außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner politischer sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit und Kinder- und Jugenderholung. Die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gehören nicht in die eigentliche Aufgabenstellung der Jugendpflege. Gleichwohl fließen die hier vom Gesetz aufgezählten Maßnahmen, nämlich junge Menschen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortung sowie Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen, in die pädagogische Arbeit des Jugendzentrums ein.

Ziele

Das JFBZ soll:

  • Ein Platz zum Wohlfühlen sein, an dem die Jugendlichen ihre Freizeit nach ihren Bedürfnissen gestalten können.
  • Möglichkeiten zum Rückzug aber auch zum Kontakt mit anderen bieten.
  • Helfen, zwischenmenschliche Kontakte zu vertiefen und zu pflegen.
  • Die Möglichkeit geben, in offener Begegnung die Kommunikationsfähigkeit zu erweitern und zu lernen.
  • Neben Familie, Schule und Beruf zur Sozialisation beitragen, der Förderung der Kreativität dienen.
  • Die Persönlichkeit und soziale Kompetenz von Jugendlichen fördern.
  • Jugendliche ermutigen, sich für ihre Interessen einzusetzen.
  • Die Konflikt- und Kritikfähigkeit fördern.
  • Dabei stärken, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.
  • Ein Ort sein, an dem Jugendliche durch soziales Engagement und Mitbestimmung demokratische Strukturen erlernen können.
  • Einen Beitrag zur Prävention, unter anderem gegen den Missbrauch von Drogen, gegen Gewalt und Kriminalität leisten.
  • Durch verantwortliche hauptamtliche Mitarbeiter Ansprechpartner für Jugendliche in Not sein.
  • Für Jugendliche Wegbegleitung und Orientierungshilfe sein.
  • Die Emanzipation von Mädchen und jungen Frauen fördern.

Zielgruppe

Die Hauptzielgruppe sind Jugendliche im Alter von 14-21 Jahren aus Helmstedt und Umgebung. Das Jugendfreizeit- und Bildungszentrum soll aber offen sein für alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Religion. Zur erweiterten Zielgruppe des JFBZ gehören auch Kinder ab 5 Jahren, um sie als künftige Jugendliche schon frühzeitig mit dem Haus und seinen Angeboten vertraut zu machen. Hieraus soll sich langfristig die Möglichkeit ergeben, den Jugendlichen Hilfestellung in allen Lebenslagen anbieten zu können, die sich aus dem Erwachsenwerden ergeben. Weiterhin soll Kindern von berufstätigen Erziehungsberechtigten nach der Schule eine Anlaufstelle geboten werden, in der sie spielen, sich erholen oder auch Hausaufgaben erledigen können. Auch ältere Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene können zur erweiterten Zielgruppe des Hauses gehören. Für sie kann das JFBZ Kulturstätte, Treffpunkt und Ort des ehrenamtlichen Engagements sein. Eine weitere Zielgruppe bilden die Eltern der Kinder- und Jugendlichen, die das Haus aufsuchen. Die Eltern können in die Angebote und die Arbeit mit einbezogen werden.

Angebote und Methoden

Die Angebote des JFBZ sollen geprägt sein von Kontinuität und basieren auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Das heißt, die Kinder und Jugendlichen entscheiden selbst, ob, wann, wie lange und wie oft sie ein Angebot wahrnehmen wollen. Die Angebote orientieren sich an den Interessen der Kinder und Jugendlichen und sollen der Erfüllung der oben genannten definierten Ziele dienen. Die organisatorischen und administrativen Tätigkeiten wie z.B. die Koordination der Raumvergabe oder die Wartung des Hauses werden von den Mitarbeitern des JFBZ in Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen der Verwaltung geleistet.

Arbeitsschwerpunkte

Offene Jugendarbeit

Die offene Jugendarbeit erfolgt im offenen-Tür-Bereich des Erdgeschosses. Hier gibt es die Möglichkeit, fern zu sehen, Playstation, Kicker, Nintendo, Billard, Dart, Tischtennis und Gesellschaftsspiele zu spielen. Der offene Bereich kann aber auch als Treffpunkt für Unterhaltungen, Kontaktpflege und „Chillen“ (Jugendslang für Ausruhen, Entspannen, Nichtstun) dienen. Medien aller Art sind allgegenwärtig und ein zentrales Element im Sozialisationsprozess heranwachsender Menschen. Viele Jugendliche haben zuhause einen PC, aber nicht die Möglichkeit, das Internet zu nutzen. Hier ansetzend sind neben dem einfachen „surfen“ auch Bildungsangebote in Zusammenhang mit Internet und PC denkbar.

Gruppenorientierte Arbeit

Im Obergeschoss des Hauses befinden sich mehrere Gruppenräume, die zum einen von externen Institutionen wie z.B. der Hausaufgabenhilfe der AWO aber auch für eigene Angebote genutzt werden. Der Saal kann durch Gruppen, z.B. für Bewegungsangebote genutzt werden. Die hier vorhandene Bühne und das technische Equipment ermöglichen zudem Theater- und Filmvorführungen. Die im Keller befindlichen Proberäume werden von diversen Bands genutzt. Zudem können im Bastelraum Kreativangebote für Interessierte gemacht werden. Im Beatcellar finden Kinder-, Teenie- und Jugenddiscos statt. Da die Disco von Jugendlichen für Jugendliche gestaltet wird, ergibt sich auch die Möglichkeit der DJ-Ausbildung. Daneben kann die Disco auch für Konzerte, Theateraufführungen usw. genutzt werden. Auf der Grundlage der Nutzungs- und Entleihordnung können Kindergeburtstage, Klassenfeten u. ä. in der Bauernstube, der Disco oder im Saal gefeiert werden.

Bildungsveranstaltungen

Zu den Bildungsveranstaltungen zählen Computerkurse, Filmabende, Konzerte, Ausstellungen, Theateraufführungen u. v. m.

Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Polizei, Agentur für Arbeit und sonstige Institutionen können ihre Aufgabenstellung im JFBZ vor- und darstellen. Dadurch soll Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Institutionen zu informieren, die für sie wichtigen Fragen zu stellen und mögliche Hemmschwellen abzubauen. Wichtig dabei ist, dass nach außen eine klare Trennung zwischen Jugendzentrum und der vorgestellten Institution erfolgt.

Sonderveranstaltungen

Das JFBZ kann neben seinen regelmäßigen Angeboten allein oder gemeinsam mit Schulen, Vereinen, Verbänden u.ä. Sonderveranstaltungen durchführen. Seit Jahren gehört hierzu beispielsweise der Mädchentag in Zusammenarbeit mit der Frauenbeauftragten oder die Sportz@nite (Mitternachtssportveranstaltung).

Weiterführende Arbeitsaufträge

Aufgaben der Mitarbeiter/Partizipation der Jugendlichen

Die Programmplanung und Gestaltung ist Aufgabe der Mitarbeiter. Die Beteiligung von Jugendlichen ist hierbei anzustreben und wünschenswert. Es sollen pädagogisch betreute Gruppen und Angebote von den Mitarbeitern eingerichtet werden. Dabei soll langfristig die Gruppenleitung im Bereich der Jugendarbeit auf die teilnehmenden Jugendlichen übertragen werden. Dadurch soll das Engagement der Jugendlichen gefördert und das Verantwortungsbewusstsein gestärkt werden.

Angebotserweiterungen

In den Ferien sollen besondere Aktionen, die über das normale Programm hinausgehen, durchgeführt werden. Da nicht alle Angebote durch hauptamtliche Mitarbeiter geleistet werden können, kann die Unterstützung von Honorarkräften, Praktikanten und Projektstudenten des Fachbereichs Sozialwesen der FH Braunschweig/Wolfenbüttel angestrebt werden. Die notwendige Anleitung erfolgt je nach Aufgabenstellung durch die Mitarbeiter des JFBZ oder den Stadtjugendpfleger. Zusätzlich ist die Mädchenarbeit zu intensivieren. Denkbar ist ein reiner Mädchentreff oder auch die Öffnung des Hauses nur für Mädchen einmal im Monat, um hier im geschützten Rahmen sowohl mädchenspezifische Angebote als auch rollenuntypische Projekte für Mädchen durchführen zu können. Im Gegenzug wären auch jungenspezifische Angebote oder mädchenfreie Räume oder Zeiten zu schaffen.

Öffentlichkeitsarbeit/Imagepflege

Jugendzentren im allgemeinen haben oft mit negativem Image zu kämpfen. Jugendliche und besonders Eltern haben meist ein verzerrtes, von Vorurteilen und/oder falschen Informationen überlagertes Bild der Einrichtung. Es ist Aufgabe der hauptamtlichen Mitarbeiter, dem entgegen zu wirken. Hierzu sollen verstärkt öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und die Zusammenarbeit mit Schulen usw. erfolgen. Neben der Imagepflege soll dadurch die Erweiterung und Stabilisierung des Besucherstammes erreicht werden.

Neue Zielsetzungen

Aufgrund sich ständig verändernder gesellschaftlicher Gegebenheiten und sich verlagernder Interessen ist durch die Mitarbeiter regelmäßig zu überprüfen, ob die Arbeit des JFBZ flexibel auf die Veränderungen im Kinder- und Jugendbereich reagiert.

Hausordnung

Ein Jugendzentrum ist kein rechtsfreier Raum. Um hier sowohl den jugendlichen Besuchern als auch den Eltern ein Gefühl der Sicherheit zu geben, ist es von eminenter Bedeutung, die Regeln des Hauses für alle klar und deutlich zu formulieren. Die Glaubwürdig-/Tragfähigkeit dieser Regeln hängt von der konsequenten Handhabung durch die hauptamtlichen Mitarbeiter ab.

Die Hausordnung:

  • 1. Toleranz und Respekt gegenüber allen Besuchern und Mitarbeitern des JFBZ. Gewalt in jedweder Form anderen und der Einrichtung gegenüber wird nicht toleriert.
  • 2. Drogenkonsum und -besitz wird nicht toleriert. Das Gleiche gilt für das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen.
  • 3. Es dürfen keine alkoholischen Getränke mitgebracht werden.
  • 4. Das Rauchen ist erst ab 16 Jahren und ab 17.00 Uhr in den dafür vorgesehenen Raucherzonen erlaubt.
  • 5. Bei Verstößen gegen diese Regeln können von den Mitarbeitern Sanktionen ausgesprochen werden. Sanktionen können von Verwarnungen über tageweise bis völligem Hausverbot verhängt werden. Ein unbegrenztes Hausverbot zieht immer eine Anzeige durch die Stadt Helmstedt nach sich.

Grenzen

Das Jugendzentrum leistet präventive Arbeit. Zwar soll das JFBZ auch gerade für auffällige und sozial benachteiligte Jugendliche offen sein. Es kann allerdings nicht jedes Verhalten akzeptiert werden. Eine therapeutische Arbeit im Sinne von Resozialisierung und Integration von straffälligen oder gewalttätigen Jugendlichen in die Gesellschaft kann das JFBZ nicht leisten.

Weblinks