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Liste der Kreisstraßen im Landkreis Helmstedt: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. März 2012, 06:15 Uhr

Kreisstraßen sind Straßen, die dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises bzw. dem innerörtlichen Verkehr einer kreisfreien Stadt dienen. Ferner dienen sie auch dem Verkehr zwischen zwei benachbarten Landkreisen bzw. dem Verkehr zwischen einem Landkreis und einer kreisfreien Stadt. Sie stehen damit in der Rangordnung unter einer Landesstraße, sind aber höherrangig als eine Gemeindestraße. Kreisstraßen befinden sich überwiegend in der Baulast des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, diese Zuständigkeit geschieht durch eine Widmung.

Kreisstraßen werden mit ‚K‘ und einer Nummer (gegebenenfalls mit Zusatz) bezeichnet (z. B. K 15).

Kreisstraßen im Landkreis Helmstedt

Siehe auch