Vorlage:Bild-PD-§-134-KUG: Unterschied zwischen den Versionen
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Admin (Diskussion | Beiträge) AZ: Die Seite wurde neu angelegt: <onlyinclude><div id="Vorlage_Bild-PD-134-KUG"> {| {{Lizenzdesign2}} | link=|55px | <span class="licensetpl_long">Dieses Werk, das den Namen des Urhebers nicht angibt, hat vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Herausgeber erscheinen lassen ([http://www.fotorecht.de/publikationen/kug.html § 5 KUG].… |
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Aktuelle Version vom 22. Januar 2026, 16:18 Uhr
| Dieses Werk, das den Namen des Urhebers nicht angibt, hat vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Herausgeber erscheinen lassen (§ 5 KUG. Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.
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| Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei. |
Dieser Baustein ist im Helmstedt-Wiki derzeit (Stand Juli 2012) nur für folgende Werkarten zugelassen:
Andere Werkarten müssen zuvor diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden. |
| In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein. |