Hans-Hermann Wendhausen: Unterschied zwischen den Versionen

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Wendhausen führte sein Angestelltenverhältnis auf dem Papier bei Volkswagen auch nach seiner Wahl in den Landtag weiter und bezog bis zum 1. Januar [[2005]] Gehalt von Volkswagen. Am 1. Juli [[2005]] wurde die Teilzeitbeschäftigung wieder aufgenommen. VW-Chef Bernd Pischetsrieder wollte die Arbeitsverhältnisse mit den beiden niedersächsischen SPD-Landtagsabgeordneten Ingolf Viereck und Hans-Hermann Wendhausen beenden. Die beiden hatten zehn Jahre lang parallel zu ihren Diäten von 5400 Euro monatlich ein zweites Gehalt von VW kassiert, ohne dass sie dafür arbeiten mussten.
Wendhausen führte sein Angestelltenverhältnis auf dem Papier bei Volkswagen auch nach seiner Wahl in den Landtag weiter und bezog bis zum 1. Januar [[2005]] Gehalt von Volkswagen. Am 1. Juli [[2005]] wurde die Teilzeitbeschäftigung wieder aufgenommen. VW-Chef Bernd Pischetsrieder wollte die Arbeitsverhältnisse mit den beiden niedersächsischen SPD-Landtagsabgeordneten Ingolf Viereck und Hans-Hermann Wendhausen beenden. Die beiden hatten zehn Jahre lang parallel zu ihren Diäten von 5400 Euro monatlich ein zweites Gehalt von VW kassiert, ohne dass sie dafür arbeiten mussten.


Da er nicht nachweisen konnte, für das von VW erhaltene Gehalt eine konkrete Gegenleistung erbracht zu haben, wurde er vom niedersächsischen Landtagspräsidenten Jürgen Gansäuer auf der Grundlage des Abgeordnetengesetzes dazu aufgefordert, eine Zahlung in Höhe von 422.954 € an das Land Niedersachsen zu leisten.<ref>{{Internetquelle |autor= |url=http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2044/artid/4010288 |titel=Erstmals müssen Abgeordnete verbotene Nebeneinkünfte zurückzahlen |titelerg= |hrsg=Braunschweiger Zeitungsverlag |werk=newsclick.de |datum= |abruf=2024-03-10 |format= |offline=ja }}</ref> Wendhausen ließ über seinen Anwalt verlauten, dass er die verbotenen Nebeneinkünfte nicht zurückzahlen wolle. Er berief sich dabei darauf, eine Gegenleistung erbracht zu haben. Welche Gegenleistung er erbracht habe, ließ er jedoch offen. VW bestätigte, dass Wendhausen keine Gegenleistung erbracht habe.
Da er nicht nachweisen konnte, für das von VW erhaltene Gehalt eine konkrete Gegenleistung erbracht zu haben, wurde er vom niedersächsischen Landtagspräsidenten Jürgen Gansäuer auf der Grundlage des Abgeordnetengesetzes dazu aufgefordert, eine Zahlung in Höhe von 422.954 € an das Land Niedersachsen zu leisten.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.welt.de/politik/article667839/Erstmals-muessen-Abgeordnete-verbotene-Nebeneinkuenfte-zurueckzahlen.html |titel=Erstmals müssen Abgeordnete verbotene Nebeneinkünfte zurückzahlen |hrsg=Axel Springer Deutschland GmbH |werk=welt.de |datum=2005-04-28 |abruf=2025-12-19}}</ref> Wendhausen ließ über seinen Anwalt verlauten, dass er die verbotenen Nebeneinkünfte nicht zurückzahlen wolle. Er berief sich dabei darauf, eine Gegenleistung erbracht zu haben. Welche Gegenleistung er erbracht habe, ließ er jedoch offen. VW bestätigte, dass Wendhausen keine Gegenleistung erbracht habe.


Der Klage auf die Rückzahlung vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig wurde am 16. November [[2005]] stattgegeben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde jedoch die Berufung zugelassen.<ref>{{Internetquelle |autor=dpa |url=http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2044/artid/5060229 |titel=VW-Affäre: SPD-Abgeordnete Viereck und Wendhausen gehen in Berufung |titelerg= |hrsg=Braunschweiger Zeitungsverlag |werk=newsclick.de |datum=2006-02-12 |abruf=2024-03-10 |format= |offline=ja |archiv-datum=2006-03-02 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20060302031808/http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2044/artid/5060229 }}</ref> Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschied im Berufungsverfahren am 13. März [[2008]], dass Wendhausen über mehrere Jahre verbotene Zahlungen im Sinne des § 27 Abs. 3 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) von der Volkswagen AG erhalten habe und deshalb die erhaltenen Beträge an das Land Niedersachsen abführen müsse.
Der Klage auf die Rückzahlung vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig wurde am 16. November [[2005]] stattgegeben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde jedoch die Berufung zugelassen.<ref>{{Internetquelle |autor=dpa |url=http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2044/artid/5060229 |titel=VW-Affäre: SPD-Abgeordnete Viereck und Wendhausen gehen in Berufung |titelerg= |hrsg=Braunschweiger Zeitungsverlag |werk=newsclick.de |datum=2006-02-12 |abruf=2024-03-10 |format= |offline=ja |archiv-datum=2006-03-02 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20060302031808/http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2044/artid/5060229 }}</ref> Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschied im Berufungsverfahren am 13. März [[2008]], dass Wendhausen über mehrere Jahre verbotene Zahlungen im Sinne des § 27 Abs. 3 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) von der Volkswagen AG erhalten habe und deshalb die erhaltenen Beträge an das Land Niedersachsen abführen müsse.