Jugendfreizeit- und Bildungszentrum: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Hausordnung:
Die Hausordnung:
* 1. Toleranz und Respekt gegenüber allen Besuchern und Mitarbeitern des JFBZ. Gewalt in jedweder Form anderen und der Einrichtung gegenüber wird nicht toleriert.
# Toleranz und Respekt gegenüber allen Besuchern und Mitarbeitern des JFBZ. Gewalt in jedweder Form anderen und der Einrichtung gegenüber wird nicht toleriert.
* 2. Drogenkonsum und -besitz wird nicht toleriert. Das Gleiche gilt für das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen.
# Drogenkonsum und -besitz wird nicht toleriert. Das Gleiche gilt für das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen.
* 3. Es dürfen keine alkoholischen Getränke mitgebracht werden.
# Es dürfen keine alkoholischen Getränke mitgebracht werden.
* 4. Das Rauchen ist erst ab 16 Jahren und ab 17.00 Uhr in den dafür vorgesehenen Raucherzonen erlaubt.
# Das Rauchen ist erst ab 16 Jahren und ab 17.00 Uhr in den dafür vorgesehenen Raucherzonen erlaubt.
* 5. Bei Verstößen gegen diese Regeln können von den Mitarbeitern Sanktionen ausgesprochen werden. Sanktionen können von Verwarnungen über tageweise bis völligem Hausverbot verhängt werden. Ein unbegrenztes Hausverbot zieht immer eine Anzeige durch die Stadt Helmstedt nach sich.
# Bei Verstößen gegen diese Regeln können von den Mitarbeitern Sanktionen ausgesprochen werden. Sanktionen können von Verwarnungen über tageweise bis völligem Hausverbot verhängt werden. Ein unbegrenztes Hausverbot zieht immer eine Anzeige durch die Stadt Helmstedt nach sich.


=== Grenzen ===
=== Grenzen ===