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Einheitliche Behördenrufnummer

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Die einheitliche Behördennummer 115 bietet in Deutschland einen direkten Zugang zu Auskünften über Leistungen der öffentlichen Verwaltung. Der Pilotbetrieb der Rufnummer 115, auch Bürgerhotline genannt, startete am 24. März 2009 in Modellregionen. Am 14. April 2011 wurde der Regelbetrieb offiziell aufgenommen. Seit März 2012 ist die Rufnummer auch für den Landkreis Helmstedt freigeschaltet.

Diese Dienstleistung für den Landkreis Helmstedt übernimmt ein Servicecenter der Stadt Wolfsburg. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Landkreis Helmstedt und der Stadt Wolfsburg ist in Anwesenheit der Bürgermeister und Samtgemeindebürgermeister des Landkreises Helmstedt unterzeichnet worden.

Konzeption

Unter der Rufnummer 115 werden telefonische Bürgerservices von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden vernetzt, so dass Auskünfte zu Verwaltungsanliegen – zum Beispiel Öffnungszeiten verschiedener Behörden, Zuständigkeiten für bestimmte Anliegen oder Informationen über Themen wie Eheschließung, Kinderbetreuung, Einbürgerung etc. – alle unter dieser Nummer erfragt werden können. 65 Prozent der Anliegen sollen beim ersten Anruf direkt beantwortet werden, so lautet das Serviceversprechen des D115-Verbunds. Anfragen, die nicht sofort bearbeitet werden können, sollen an den zuständigen Ansprechpartner auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene weitergeleitet werden. Vorbild für die Behördenrufnummer ist der New Yorker Bürgerservice mit der Telefonnummer 311.

Entwicklung

Im Frühjahr 2007 begannen die Planungen für das Projekt D115. Auf Antrag des Bundesministeriums des Innern wurde im Dezember 2007 die Rufnummer von der Bundesnetzagentur endgültig zugeteilt.[1] Im September 2008 wurde das von Experten aus Kommunen, Ländern und Bund entwickelte D115-Feinkonzept veröffentlicht. Es definiert die Rahmenbedingungen für den Testbetrieb und den sich daran anschließenden Pilotbetrieb der Rufnummer.

Am 24. März 2009 startete in mehreren Modellregionen der Pilotbetrieb, unter anderem in Berlin, Hamburg, Oldenburg und großen Teilen Nordrhein-Westfalens. Nach und nach kamen seither weitere Regionen hinzu. Der Pilotbetrieb endete am 14. April 2011 und wurde damit in den Regelbetrieb übergeführt. Damit ist auch der Pilotbetrieb offiziell beendet.

Im Dezember 2009 vereinbarten der Bund und die kommunalen Spitzenverbände, dass die Rufnummer 115 bis zum Jahr 2013 in ganz Deutschland erreichbar sein soll.

Über die 115 sollen allgemeine Informationen und Leistungen der öffentlichen Verwaltung möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden. Eine wichtige gesellschaftliche Gruppe, die den 115-Service bislang nicht oder nur unter größeren Umständen nutzen konnten, sind gehörlose und hör-behinderte Menschen. Mit dem neuen Angebot des 115-Gebärdentelefons, das über Video-Telefonie erreichbar ist, soll auch dieser Gruppe ein leichter Zugang zur öffentlichen Verwaltung ermöglicht werden.

Gebührenstruktur und Verfügbarkeit

Die Behördenrufnummer 115 ist montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar. Der Anruf bei der Behördenrufnummer ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren legt der Anbieter des Anrufers fest, unter dem der Anrufer seinen Anschluss angemeldet hat. Im Festnetz werden Gebühren von 7 bis 14 Cent je Minute, im Mobilfunknetz von 17 bis 20 Cent je Minute erhoben.[2] Drei Cent davon gehen an in die D115-Netztechnik. Voraussichtlich 2012 soll die 115 zum Ortstarif erreichbar sein und damit auch in Flatrates integriert werden können.

Einzelnachweise

Weblinks

Quelle

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