Amtsgericht Helmstedt: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Von der Märzrevolution bis zu den Reichsjustizgesetzen === | === Von der Märzrevolution bis zu den Reichsjustizgesetzen === | ||
Im Herzogtum Braunschweig waren die Ämter gleichzeitig Verwaltungsbehörde als auch Eingangsgericht. In [[Helmstedt]] bestand das [[Amt Helmstedt]]. Im Rahmen der Märzrevolution wurde [[1848]] auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung gefordert. Diese wurde mit dem ''Gesetz, die Gerichtsverfassung betreffend'' vom 21. August [[1849]] umgesetzt. Die Kreise waren nun reine Verwaltungsorgane, die Gerichtsfunktion wurde zum 1. Juli [[1850]] speziellen Gerichten übertragen. An der Spitze stand das Obergericht Braunschweig, darunter bestand ein Kreisgericht in jedem Kreis und die Eingangsgerichte wurden als Stadt- bzw. Amtsgericht bezeichnet. Für den [[Landkreis Helmstedt]] entstand so das [[Kreisgericht Helmstedt]] und darunter das Amtsgericht Helmstedt.<ref>''Gesetz, die Gerichtsverfassung betreffend'' vom 21. August 1849; in: Gesetz- und Verordnungssammlung für die Herzoglich-Braunschweigischen Lande, S. 235 f., [https://books.google.de/books?redir_esc=y&hl=de&id=4MBDAAAAcAAJ&q=amtsgericht#v=snippet&q=amtsgericht&f=false Digitalisat]</ref> Der Sprengel des Amtsgerichts umfasste [[1863]] etwa 9550 Einwohner.<ref>August Lambrecht: Das Herzogthum Braunschweig: | Im Herzogtum Braunschweig waren die Ämter gleichzeitig Verwaltungsbehörde als auch Eingangsgericht. In [[Helmstedt]] bestand das [[Amt Helmstedt]]. Im Rahmen der Märzrevolution wurde [[1848]] auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung gefordert. Diese wurde mit dem ''Gesetz, die Gerichtsverfassung betreffend'' vom 21. August [[1849]] umgesetzt. Die Kreise waren nun reine Verwaltungsorgane, die Gerichtsfunktion wurde zum 1. Juli [[1850]] speziellen Gerichten übertragen. An der Spitze stand das Obergericht Braunschweig, darunter bestand ein Kreisgericht in jedem Kreis und die Eingangsgerichte wurden als Stadt- bzw. Amtsgericht bezeichnet. Für den [[Landkreis Helmstedt]] entstand so das [[Kreisgericht Helmstedt]] und darunter das Amtsgericht Helmstedt.<ref>''Gesetz, die Gerichtsverfassung betreffend'' vom 21. August 1849; in: Gesetz- und Verordnungssammlung für die Herzoglich-Braunschweigischen Lande, S. 235 f., [https://books.google.de/books?redir_esc=y&hl=de&id=4MBDAAAAcAAJ&q=amtsgericht#v=snippet&q=amtsgericht&f=false Digitalisat]</ref> Der Sprengel des Amtsgerichts umfasste [[1863]] etwa 9550 Einwohner.<ref>August Lambrecht: Das Herzogthum Braunschweig: geografisch, geschichtlich und statistisch, 1863, S. 504 f., [https://www.google.de/books/edition/Das_Herzogthum_Braunschweig/v9Q2DfO9tEwC?hl=de&gbpv=1&pg=PA504&printsec=frontcover Digitalisat]</ref> | ||
[[1840]] und [[1842]] raubte die Bande von [[Carl Wallmann]] den Depositenkasten im Helmstedter Amtsgericht. | [[1840]] und [[1842]] raubte die Bande von [[Carl Wallmann]] den Depositenkasten im Helmstedter Amtsgericht. | ||