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Stiftung Johannes-Waisenhaus zu Helmstedt: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 16. April 2016, 11:11 Uhr
Johannes-Waisenhaus zu Helmstedt | |
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Rechtsform: | Stiftung privaten Rechts |
Zweck: | Betreuung und Unterstützung von bedürftigen Voll- und Halbwaisen und, soweit ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, von bedürftigen Kindern aus dem Gebiet der Stadt und des Landkreises Helmstedt, ohne Rücksicht auf das Glaubensbekenntnis |
Vorsitz: | Klaus Junglas (Vorsitzender), Udo Dieckmann (Stellvertretender Vorsitzender) |
Geschäftsführung: | Stadt Helmstedt |
Bestehen: | seit 1883 |
Sitz: | Helmstedt |
Die Stiftung Johannes-Waisenhaus zu Helmstedt ist eine privatrechtliche Stiftung in der Kreisstadt Helmstedt.
Weblinks
- Anliegen: Stiftung „Johannes-Waisenhaus zu Helmstedt“ auf der Website der Stadt Helmstedt
- Chronik der Stiftung „Johannes-Waisenhaus“ 1883–1983 auf der Website der Stadt Helmstedt