3. Niedersächsisches Ü32-Masters: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Weiteres Regelwerk ===
=== Weiteres Regelwerk ===
# Im Turnierverlauf konnten maximal 22 Spieler mitwirken. Jeder Spieler musste einen gültigen Spielerpass für seine Mannschaft haben. Das Mindestalter je Spieler betrug 32 Jahre, das heißt jeder Spieler musste im Jahr 2017 32 Jahre alt sein oder werden. Spielgemeinschaften und maximal 3 Gastspieler (mindestens 2 davon mussten aus dem Bereich des Niedersächsischen Fußballverbandes herkommen) waren zugelassen! Gastspieler war derjenige, in dessen Verein es keine Ü32-Mannschaft gab. Die jeweilige Gastspielerlaubnis musste spätestens bis zum 7. Juli 2017 datiert sein. In den einzelnen Spielen durften höchstens 15 Spieler plus ein Austauschtorwart eingesetzt werden. Ausgewechselte Spieler durften beliebig oft ein- und ausgewechselt werden.
# Im Turnierverlauf konnten maximal 22 Spieler mitwirken. Jeder Spieler musste einen gültigen Spielerpass für seine Mannschaft haben. Das Mindestalter je Spieler betrug 32 Jahre, das heißt jeder Spieler musste im Jahr [[2017]] 32 Jahre alt sein oder werden. Spielgemeinschaften und maximal 3 Gastspieler (mindestens 2 davon mussten aus dem Bereich des Niedersächsischen Fußballverbandes herkommen) waren zugelassen! Gastspieler war derjenige, in dessen Verein es keine Ü32-Mannschaft gab. Die jeweilige Gastspielerlaubnis musste spätestens bis zum 7. Juli 2017 datiert sein. In den einzelnen Spielen durften höchstens 15 Spieler plus ein Austauschtorwart eingesetzt werden. Ausgewechselte Spieler durften beliebig oft ein- und ausgewechselt werden.
# Zeitstrafen waren abgeschafft. Für eine gelb-rote Karte setzte der Spieler nur in diesem Spiel aus, durfte im nächsten aber wieder mitwirken. Eine rote Karte bedeutete Turnierausschluss, es sei denn, das Vergehen war so gering, dass es im regulären Spielbetrieb mit einer Sperrstrafe von einem Spiel geahndet worden währe. Grobe Fouls, Tätlichkeiten oder Schiedsrichterbeleidigungen gehörten nicht zu geringen Vergehen.
# Zeitstrafen waren abgeschafft. Für eine gelb-rote Karte setzte der Spieler nur in diesem Spiel aus, durfte im nächsten aber wieder mitwirken. Eine rote Karte bedeutete Turnierausschluss, es sei denn, das Vergehen war so gering, dass es im regulären Spielbetrieb mit einer Sperrstrafe von einem Spiel geahndet worden währe. Grobe Fouls, Tätlichkeiten oder Schiedsrichterbeleidigungen gehörten nicht zu geringen Vergehen.
# Die Schiedsrichter aus dem [[Niedersächsischer Fußballverband|NFV]]-Bezirk Braunschweig wurden in Gespanne eingeteilt. Innerhalb der Gespanne fand von Spiel zu Spiel jeweils ein Wechsel bezüglich des Schiedsrichters statt. Dies regelte ein durch den [[Niedersächsischer Fußballverband|NFV]]-Kreis Helmstedt eingesetzter Schiedsrichterkoordinator.
# Die Schiedsrichter aus dem [[Niedersächsischer Fußballverband|NFV]]-Bezirk Braunschweig wurden in Gespanne eingeteilt. Innerhalb der Gespanne fand von Spiel zu Spiel jeweils ein Wechsel bezüglich des Schiedsrichters statt. Dies regelte ein durch den [[Niedersächsischer Fußballverband|NFV]]-Kreis Helmstedt eingesetzter Schiedsrichterkoordinator.