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Liste der Landesstraßen im Landkreis Helmstedt: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. April 2011, 20:06 Uhr

Landesstraßen sind Straßen, deren Baulast im Regelfall das jeweilige Bundesland zu tragen hat. Es handelt es sich dabei um Straßen, deren Einzugsbereich über das Gebiet eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt hinausgeht. Eine Landesstraße ist damit niederwertiger als eine Bundesstraße, aber höherwertiger als eine Kreisstraße; die Einstufung als Landesstraße geschieht durch Widmung.

Landesstraßen werden mit ‚L‘ und einer Nummer (gegebenenfalls mit Zusatz) bezeichnet (z. B. L 1234).

Landesstraße im Landkreis Helmstedt

Siehe auch