Zollhaus (Braunschweiger Tor)

Das Zollhaus ist ein denkmalgeschütztes Gebäude am Braunschweiger Tor in der Kreisstadt Helmstedt im Landkreis Helmstedt in Niedersachsen in Deutschland.
Beschreibung
Bei dem Gebäude handelt es sich um einen freistehenden, eingeschossigen und traufständigen Massivbau. Der verputzte Baukörper steht auf einem etwa zehn Zentimeter hohen, ebenfalls verputzten Sockel. Die Hauptfassade wird im westlichen Drittel durch ein um etwa einen Meter vorspringendes Zwerchhaus gegliedert. Das Gebäude besitzt ein ausgebautes Dachgeschoss mit Drempel. Der Hauptbau ist mit einem Satteldach versehen, das im Westen als Krüppelwalmdach ausgebildet ist und eine Hohlpfannendeckung aufweist. Das Zwerchhaus trägt ebenfalls ein Satteldach.
Geschichte
Zu Beginn des 18. Jahrhunderts war das Gebiet vor den Toren von Helmstedt nur dünn bebaut. Einzelne, vermutlich zum Kloster gehörende Gebäude standen an der Braunschweiger Straße, der östlichen Verlängerung der Straße Braunschweiger Tor, westlich des Klosters Marienberg.
Das Gebäude Braunschweiger Tor 12 wurde ursprünglich als Wirtschaftsgebäude einer Gärtnerei errichtet. Ab 1770 wurde das Wegegeld für die Straße zwischen Helmstedt und Braunschweig an einer „Barriere“ erhoben. Diese bildete den Gegenpunkt zu dem Wegehaus vor dem Magdeburger Tor.
Später wurde das am Braunschweiger Tor befindliche Gebäude als Wegezollhaus genutzt. Bis 1874 diente es dieser Funktion. Nach einer anschließenden Übergangszeit, in der es als Wirtshaus genutzt wurde, erfolgte ab 1910 die Nutzung als Wohnhaus.
Das ehemalige Chausseegeld-Einnehmerhaus gehört zu den drei für Helmstedt überlieferten beziehungsweise nachweisbaren Zollhäusern aus dem Ende des 18. und dem Beginn des 19. Jahrhunderts. Ein weiteres, heute nicht mehr überliefertes Zollhaus befand sich vor dem Südertor.
Siehe auch
Weblinks
- Ehemaliges Chausseegeld-Einnehmer-Haus im Denkmalatlas Niedersachsen